Liefer- und Zahlungsbedingungen


Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.               
Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung aus deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der endgültige Eingang des Gegenwertes bei uns. einschließlich der endgültigen Zahlung etwa von uns aufgenommener Refinanzierungswechsel.     
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet. Der Kunde ist verpflichtet unsere Rechte zu sichern, falls er auf Kredit weiterverkauft.       
Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung schon jetzt in uns ab, Wir nehmen die Abtretung an.           
Der Kunde ist zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hin hat er uns die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.     
Eine etwaige Be- oder Verarbeitung unserer Ware nimmt der Kunde für uns vor, ohne dass für uns daraus Verpflichtungen entstehen.               
Bei Verarbeitung, Verbindung. Vermischung oder Vermengung unserer Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Kunde Alleineigentum an der neuen Sache, so sind wir darüber einig, dass der Kunde uns im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für uns verwahrt.              
Wird diese Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, uns zwar gleich, ob ohne oder nach Verarbeitung. Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die -zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird.             
Bei Vollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die, im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der zur, Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Unterlagen zu unterrichten.               
Wir verpflichten uns schon jetzt, unsere uns nach diesen Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach Wahl des Kunden auf dessen Verlangen insoweit freizugeben, als der Wen: der Sicherungen unsere Forderungen uni 20% oder mehr übersteigt,          
Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten gegen die Gefahr des Abhandenkommens oder der Beschädigung oder der, Zerstörung versichern zu lassen.

 

Gewährleistungsansprüche

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs.  
Darüber hinaus sind Mängelrügen nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

 

Sonstige Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und Unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Geschäftsführer oder eines leitenden Angestellten.         
Der Kunde hat in diesen Fällen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht. 
Auf Rahmen und Gabel gewähren wir 5 Jahre Garantie, auf Federelemente (Feder, Dampfer. Lager-) gewähren wir 1 Jahr Garantie.               
Eine Gewährleistungspflicht des Verkäufers besteht nur für Produktmängel. Für Verschleißschäden, die sich aus der Nutzung des Produktes ergeben, besteht keine Gewährleistung, insbesondere wenn diese als -gebrauchsüblich" anzusehen sind (typische Verschleißschäden bei Fahrrädern z.B. Bereifung, Feigen in Verbindung mit Felgenbremsen, Ketten. Ritzel, Kettenblätter, Schaltungsrollen, Bremsbeläge, Leuchtmittel der Lichtanlage und Griffbezüge).